In einer weiteren Ausdifferenzierung listet zehn verschiedene Vereinsarten auf:
- Traditionsvereine (Bürger-, Heimat- und Schützenvereine),
- Sportvereine,
- Hobbyvereine (Kleingärtner- und Tierzüchtervereine, Kegelklubs, Philatelistenvereine etc.),
- Musische Vereine (Musik, Gesang, Tanz, Theaterspiel etc.),
- Kulturvereine (literarische Gesellschaften, Kunstvereine und Geschichtswerkstätten),
- Weltanschauungsvereine,
- Umwelt- und Naturschutzvereine,
- Selbsthilfevereine (Alkoholismus, Arbeitslosigkeit und spezifische Krankheiten),
- karitative und humanitäre (Fremdhilfe-)Vereine,
- Förder- und Trägervereine (für Jugendstätten, Kindergärten, Bürgerhäuser etc.).
In einem Verein können auch mehrere Zielsetzungen nebeneinander verfolgt und verwirklicht werden.
Ein Verein wird „international“ genannt, wenn seine Mitglieder verschiedenen Ländern und Staaten angehören, wie der Internationale Schriftstellerverein. Doch versteht man unter internationalen Vereinen auch Vereinigungen (Konventionen, völkerrechtlicher Verein) der Staaten selbst, etwa den Weltpostverein.
Wirtschaftliche Vereine (z. B. Konsum-, Sparkassen-, Aktienverein) sowie technische Vereine (z. B. Technischer Überwachungsverein) sind nur noch dem Namen nach Vereine; sie haben heute fast immer einen anderen rechtlichen Status. Auch Interessenverbände (wie ADAC, Gewerkschaften) und Parteien können zwar formal als rechtsfähige Vereine auftreten, sind aber organisationssoziologisch als freiwillige Vereinigungen (voluntary associations) und nicht als Vereine im engeren Sinne anzusehen.
Das Vereinsrecht ist in den anderen deutschsprachigen Ländern ähnlich geregelt. In einzelnen Ländern führte die Entwicklung des Vereinswesens im 19. Jahrhundert zu Differenzierungen zwischen Assoziation, Partei, Genossenschaft, Gewerkschaft. So werden politische Parteien in Deutschland in einem Parteirecht definiert, während die Parteien in der Schweiz einfache Vereine sind.